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Gleichstellungsbeauftragte

 

Gleichstellung in der Samtgemeinde Neuenkirchen

Gleiche Chancen und Lebensperspektiven für Frauen und Männer in der Samtgemeinde Neuenkirchen.

Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Gemeinden sind in der Verantwortung, diese Rechte zu achten und Gleichberechtigung zu verwirklichen. Es ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, an der praktischen Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.

 

 

 

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