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Führerscheine

 

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Neuenkirchen können den Führerschein im Bürgerbüro beantragen.

Der Führerscheinantrag wird von hier an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet. Fahrerlaubnisbehörde ist:

Landkreis Osnabrück
Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Telefon: 0541/501-30000

Bei Rückfragen zum Sachstand Ihres Führerscheinantrages wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Erste-Hilfe-Nachweis
     
  • weitere Eignungsnachweise:
      • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
        • Sehtest
      • für Klasse C1, C1E, C und CE:
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
      • für Klasse D1, D1E, D und DE:
        • augenärztliches Gutachten
        • ärztliches Gutachten
        • Gutachten über besondere Anforderungen
        • Führungszeugnis der Belegart "0"

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren fallen je nach Art der Fahrerlaubnis in unterschiedlicher Höhe an. Die Gebühren können nur per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden und werden durch den Landkreis Osnabrück bei Fertigstellung des Führerscheines vom angegebenen Konto abgebucht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.