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Wahlen

Landtagswahl



Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013

Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (bis 1994 alle vier Jahre) gewählt. Die Landesregierung hat durch Verordnung vom 24. Oktober 2011 festgelegt, dass die nächste Landtagswahl am 20. Januar 2013 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfindet.

Bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages gelten die gleichen Grundsätze, wie sie bei der Bundestagswahl gelten. Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155).

87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.

Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Informationen zur Landtagswahl 2013)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Informationen zur Landtagswahl 2013) Informationen zur Landtagswahl 2013


Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Landtagswahl 2013- Infobroschüre)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Landtagswahl 2013- Infobroschüre) Landtagswahl 2013- Infobroschüre


Weitere Informatonen finden Sie unter www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de

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