Personalausweis
Seit 1. November 2010 gibt es den Personalausweis in einem anderen Format und mit neuen Funktionen
Jeder deutsche Staatsbürger kann -ab Geburt- einen Personalausweis beantragen. Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren.
Der Personalausweis muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Eine Verlängerung Ihres jetzigen Personalausweises / vorläufigen Personalausweises ist nicht möglich. Ist der Antragsteller noch nicht 16 Jahre alt, muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer/in) vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis / vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass). Sollten Sie momentan nicht in Besitz eines Identitätsnachweises sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch), welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht.
- aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen.
- bei minderjährigen Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleistenden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
- Körpergröße und Augenfarbe als Angabe
Die Gebühr für den Personalausweis beträgt für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 37,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) und für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre).
Die Unterschrift für den Personalausweis kann von Kindern ab 6 Jahren geleistet werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift generell zu leisten.
Bei Antragstellern ab 6 Jahren können auf freiwilliger Basis die Fingerabdrücke mit aufgenommen werden.
Die Ausweise stellt die Bundesdruckerei in Berlin her. Ihr Antrag wird von uns dorthin übermittelt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Aushändigung in der Regel ca. 3 Wochen.
Sobald der Personalausweis bei der Samtgemeindeverwaltung zur Abholung vorliegt, werden Sie schriftich (PIN-Brief von der Bundesdruckerei) per Post informiert. Dieser Brief enthält eine Geheimnummer (PIN), eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort.
Weitere Informationen zum Personalausweis, sowie der Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de.
Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenkirchen (nicht im Gemeindebüro in Merzen und Voltlage möglich!) ausgestellt werden. Ist der Antragsteller noch nicht 16 Jahre alt, muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer/in) vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis / vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass). Sollten Sie momentan nicht in Besitz eines Identitätsnachweises sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch), welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht.
- aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen.
- bei minderjährigen Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleistenden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
- Körpergröße und Augenfarbe als Angabe
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen, ggf. sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
Die Unterschrift für den Personalausweis kann von Kindern ab 6 Jahren geleistet werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift generell zu leisten.
Reisepass
Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert.
Jeder deutsche Staatsbürger kann -ab Geburt- einen Reisepass beantragen. Der Reisepass muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Eine Verlängerung Ihres jetzigen Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Antragsteller noch nicht 16 Jahre alt, muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer/in) vorliegen.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis / vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass). Sollten Sie momentan nicht in Besitz eines Identitätsnachweises sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch), welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht.
- aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen.
- bei minderjährigen Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleistenden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
- Körpergröße und Augenfarbe als Angabe
Die Gebühr für den Reisepass beträgt für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 60,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) und für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre) und ist bei Antragstellung zu bezahlen. Bei dem Express-Pass beträgt die Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 92,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) und für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 69,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre).
Die Unterschrift für den Reisepass kann von Kindern ab 6 Jahren geleistet werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift generell zu leisten.
Bei Antragstellern ab 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke mit aufgenommen werden.
Die Reisepässe stellt die Bundesdruckerei in Berlin her. Ihr Antrag wird von uns dorthin übermittelt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Aushändigung in der Regel ca. 3 Wochen. Außerdem besteht für alle, die ganz schnell einen neuen Reisepass benötigen, die Möglichkeit, einen Express-Pass zu beantragen. Dieser ist ein "normaler" Reisepass , jedoch in der Regel bereits nach 4 Werktagen von der Bundesdruckerei aus Berlin zurück. Die benötigten Unterlagen und Voraussetzungen zur Beantragung sind identisch mit denen zum Reisepass.
Bitte beachten Sie die folgende Information zur Ungültigkeit von Kindereinträgen im Reisepass der Eltern.
Vorläufiger Reisepass
Falls eine Ausstellung eines Reisepasses, auch im Express-Verfahren, zeitlich nicht möglich ist, kann jeder deutsche Staatsbürger einen vorläufigen Reisepass beantragen. Die Dringlichkeit ist in diesem Fall (z.B. durch Flugtickets, Bestätigung des Reisebüros) nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Der vorläufige Reisepass kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort im Bürgerbüro der Samtgemeinde Neuenkirchen (nicht im Gemeindebüro in Merzen und Voltlage möglich!) ausgestellt werden. Ist der Antragsteller noch nicht 16 Jahre alt, muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer/in) vorliegen. Eine Verlängerung Ihres jetzigen Reisepasses/vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis / vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass). Sollten Sie momentan nicht in Besitz eines Identitätsnachweises sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch), welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht.
- aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen.
- bei minderjährigen Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleistenden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
- Körpergröße und Augenfarbe als Angabe
Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen. Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig.
Die Unterschrift für den Personalausweis kann von Kindern ab 6 Jahren geleistet werden, ab 10 Jahren ist die Unterschrift generell zu leisten.
Kinderreisepass
Jedes Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Die Ausstellung oder die Verlängerung des Kinderreisepasses kann bei Vorlage aller benötigten Unterlagen sofort im Bürgerbüro der Samtemeinde Neuenkirchen (nicht im Gemeindebüro Merzen und Voltlage möglich!) beantragt werden.
Der Antrag zur Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, eine Verlängerung jeweils um ein Jahr ist bis zum 12. Lebensjahr möglich (Kinderreisepässe können jedoch nur verlängert werden, solange diese noch gültig sind), die maximale Gültigkeit endet ebenfalls mit dem 12. Lebensjahr.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Identitätsnachweis (alter Personalausweis / vorläufiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass). Sollten Sie momentan nicht in Besitz eines Identitätsnachweises sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch), welche dem aktuellen Stand der Daten entspricht.
- aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Der Hintergrund des Lichtbildes muss neutral und heller als die Gesichtspartie sein. Bei allen Fotografen können Sie ein Passfoto anfertigen lassen.
- die schriftliche Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten. Der Ausweis oder Pass der unterschriftsleistenden personensorgeberechtigten Person/en sind ebenfalls vorzulegen (oder eine Kopie dessen). Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so ist dieses nachzuweisen.
- Körpergröße und Augenfarbe als Angabe
Die Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro und für die Verlängerung bzw. Aktualisierung 6,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweise
Informationen über Einreisebestimmungen (Pass- und Visapflicht) erhalten Sie unter folgendem Link beim: Auswärtigen Amt. Sie müssen sich selbst (ggf. auch unter Kontaktierung der Botschaft / des Konsulats des entsprechenden Landes, des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft, des Reisebüros, etc.) erkundigen, welche Papiere zur Einreise in das entsprechende Land benötigt werden. Dementsprechend müssen Sie diese dann rechtzeitig beantragen. Die Verantwortung dafür, dass die reisende Person im Besitz der richtigen Ausweispapiere ist, liegt allein beim Reisenden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.
Formulare
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises