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GRUNDSTEUER

Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer A ist die Steuer für alle land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und die Grundsteuer B ist die Steuer für alle bebauten Grundstücke (d.h. Einfamilien -, Zweifamilien-, Mehrfamilienhäuser) sowie unbebauten Grundstücke, Geschäfts-grundstücke etc. innerhalb der Gemeinde.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt mithilfe des Einheitswertverfahrens festgelegt wird. Die Gemeinde wendet auf den ermittelten Messbetrag den Hebesatz an, der vom Rat der jeweiligen Gemeinde beschlossen wurde.

Die Hebesätze betragen in den Gemeinden Merzen und Neuenkirchen jeweils für

Grundsteuer A         380 %

Grundsteuer B         380 %

In der Gemeinde Voltlage betragen die Hebesätze jeweils für

Grundsteuer A         400 %

Grundsteuer B         400 %

Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über Grundsteuer für das laufende Jahr. Die Steuer ist vierteljährlich zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen. Eine jährliche Zahlungsweise ist ebenfalls möglich. Diese ist telefonisch oder schriftlich zu beantragen und wird ab dem Folgejahr gültig.

Grundsteuerreform in Niedersachsen