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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer ist die Steuer für alle Gewerbebetriebe innerhalb der Gemeinde. Grundlage für die Berechnung  der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag, der vom Finanzamt aufgrund der erzielten Erträge (Gewinn) festgelegt wird. Die Gemeinde wendet auf den ermittelten Messbetrag den Hebesatz an, der vom Rat der jeweiligen Gemeinde beschlossen wurde.

Die Hebesätze für Gewerbesteuer betragen in den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage jeweils 400 %.

Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Die Gewerbesteuervorauszahlung ist vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.