Hundesteuer
Das Halten eines Hundes in den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage unterliegt der Hundesteuer.
Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundesteuer sind die jeweiligen Gemeindesatzungen. Sie beinhalten die zurzeit gültigen Steuerbeträge für Ersthund, Zweithund, weitere Hunde etc.
Die Hundesteuer beträgt jährlich in Merzen:
50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund
90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund
125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund
625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund
Die Hundesteuer beträgt jährlich in Neuenkirchen:
50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund
90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund
125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund
625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund
Die Hundesteuer beträgt jährlich in Voltlage:
50,00 € für den ersten im Haushalt gehaltenen Hund
90,00 € für den zweiten im Haushalt gehaltenen Hund
125,00 € für jeden weiteren im Haushalt gehaltenen Hund
625,00 € für jeden gefährlichen im Haushalt gehaltenen Hund
Befreiungen von dieser Steuerpflicht sieht die jeweilige Satzung auf Antrag nur vor
- a) bei Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden
- b) bei Diensthunden nach ihrem Dienstende
- c) bei Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.
Zu Beginn eines Jahres ergeht für jeden Steuerpflichtigen der Bescheid über die Hundesteuer für das laufende Jahr. Die festgesetzte Steuer ist immer zum 01.07. des Jahres fällig.
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten stellt seit dem 01.07.2013 besondere Anforderungen an alle Hundehalter, die im Merkblatt genauer beschrieben werden.
Sie können Ihren Hund auch Online über das Bürgerportal OpenR@thaus an- oder abmelden.
Satzungen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Neuenkirchen
1. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Neuenkirchen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Voltlage
1. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Voltlage