Motto: Schlichten statt Richten - Schiedspersonen für Samtgemeinde Neuenkirchen verpflichtet

„Na warte – den verklage ich!“ Wenn Nachbarn, Verwandte oder Bekannte miteinander über Kreuz geraten, sich über rücksichtsloses Rasenmähen am Wochenende, falsch geparkte Pkw oder zu laute Musik aufregen, wähnt sich oftmals jeder der Streithähne im Recht und ist begierig darauf, sich – und am besten auch gleich der ganzen Welt – zu beweisen, dass ein Richter das genauso sehe. Doch in aller Regel liegen auf den Schreibtischen der Gesetzeshüter jede Menge schwerer wiegende Fälle, die verhandelt werden müssen, sodass die im Vergleich dazu eher geringfügigen zwischenmenschlichen Scharmützel als zivilrechtliche Klage oft gar nicht zugelassen werden. Stattdessen verweist das Gericht die Kontrahenten an die zuständigen Schiedspersonen vor Ort.
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