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Faktencheck Rathausneubau

Antworten auf Deine/Ihre Fragen

Was passiert, wenn nicht gebaut wird?

Es kommt auf den Zeitpunkt an, wann die Entscheidung getroffen wird, dass nicht neu gebaut wird. Derzeit müsste sich die Samtgemeinde auf Regress- und Schadensersatzforderungen der Unternehmen einstellen, an die sie bereits Aufträge vergeben hat, aufgrund von entgangenem Gewinn und Nichteinhaltung geschlossener Verträge. Zudem wären bereits geleistete Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen für Vorplanung, Architektenwettbewerb und Planungskosten in Höhe von mindestens 1,2 Mio. Euro unwiederbringlich verloren.

Wenn nicht gebaut werden würde, müssten die bisher getätigten Ausgaben zum Neubau im aktuellen Haushaltsjahr in voller Höhe als Aufwand verbucht werden. Dies würde das Ergebnis im Jahresabschluss erheblich verschlechtern. Eine – für Gebäude übliche – langfristige Abschreibung über Jahrzehnte wäre rechtlich nicht mehr möglich. Den bisherigen erheblichen Ausgaben für dieses Projekt stünde dann also kein Gegenwert entgegen. Dies würde die Liquidität und Handlungsfähigkeit der Samtgemeinde auf Jahre erheblich einschränken und andere Projekte wie Schulen, Turnhallen, Dorftreffs gefährden.

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