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Faktencheck Rathausneubau

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Warum nur in Teilen im Homeoffice gearbeitet werden kann?

Die Erfüllung der Aufgaben einer Samtgemeindeverwaltung erfordert in vielen Bereichen die Präsenz vor Ort im Rathaus. Es gibt viele Tätigkeiten, die allein aus praktischer Sicht nicht im Homeoffice durchgeführt werden können. Dies betrifft insbesondere Arbeiten mit Bürgerkontakt, u. a. zum Beispiel die Beantragung und Übergabe eines neuen Personalausweises oder Reisepasses.

Sicherlich lassen sich mobile und digitale Arbeitsformen in den Arbeitsalltag integrieren. Dies führt jedoch nicht zu einer Reduktion von Büroarbeitsplätzen.

Arbeitgebende haben kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen. „Arbeit von zu Hause aus“ kann nicht einseitig angeordnet werden, sondern es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Viele Arbeitnehmende wünschen sich einen gesunden Mix aus Präsenzarbeit und der Möglichkeit, mobil arbeiten zu können. Dazu gehören klare Spielregeln, denn spätestens die Pandemie hat erhebliche Probleme im Homeoffice sichtbar gemacht: Überlange Arbeitszeiten und unbezahlte Mehrarbeit, ständige Verfügbarkeitserwartungen, eine nicht optimale technische Ausstattung und erhöhter Aufwand für Datenschutz.

Weiterhin sind die Arbeitgebenden zur Einhaltung der Arbeitsgesetze verpflichtet. Dies umfasst insbesondere das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz, Datenschutz, Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (§ 81 Nds. PersVG), Unfallversicherungsschutz im Homeoffice (§ 8 SGB VII).

Letzten Endes ist für jeden Arbeitnehmenden auch ein entsprechender Präsenzarbeitsplatz erforderlich.

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