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Faktencheck Rathausneubau

Antworten auf Deine/Ihre Fragen

Ist die geplante Ausstattung angemessen, zweckmäßig und zeitgemäß?

Das jetzige Rathaus entspricht in seiner Ausstattung und in seinem baulichen Zustand nicht mehr den notwendigen Anforderungen an ein zeitgemäßes Verwaltungsgebäude.

Den Architektenwettbewerb hat ein Planungsbüro gewonnen, dessen Entwurf größtmögliche Flexibilität hinsichtlich Zukunftsfähigkeit und sich verändernden und modernen Arbeitswelten berücksichtigt.

Das Büro, welches bereits ausgewiesene Erfahrungen im Bereich öffentlicher Verwaltungsbauten hat, hat hier zusammen mit dem Auftraggeber (Rat und Verwaltung) eine angemessene Ausstattung geplant.

Für die Ausstattung der Büros (Decken/ Wände/ Boden) wurde ein mittlerer Standard festgelegt. Die Beheizung der Büros erfolgt über eine Fußbodenheizung, die Lüftung über die Fenster. Eine Klimatisierung der Büros ist aufgrund des hohen Dämmstandards des Gebäudes nicht vorgesehen. Die Einrichtung der Büros wird weitgehend aus dem alten Rathaus übernommen.

Nur für Foyer und den Parlamentarischen Bereich wurde ein hoher Standard angenommen. Da es sich hier um einen repräsentativen Bereich handelt, der auch für Trauungen zur Verfügung stehen soll. Der Trau-/ Sitzungssaal ist im ganzen Gebäude der einzige Bereich, der klimatisiert werden soll, um auch im Sommer Veranstaltungen mit einer größeren Anzahl an Besuchenden bei einigermaßen angenehmen Temperaturen durchführen zu können.

Die Beheizung soll über Fernwärme erfolgen, für die Eigenstromversorgung sind entsprechende Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Das Gebäude wird nach dem KfW-40-Standart errichtet, der die derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertrifft.

Das geplante Gebäude ist ein Rathaus für die Verwaltung der Samtgemeinde Neuenkirchen mit seinen nunmehr 10.744 (Stand 10/2021) Einwohnerinnen und Einwohnern und den dadurch immens gestiegenen Anforderungen an eine öffentliche Verwaltung.

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