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EU Förderung „Perspektive Innenstadt“

Wir waren dabei! Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ ermöglicht durch die EU-Aufbauhilfe REACT EU


© EFRE

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst etwa 120 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und unterstützt Kommunen dabei, ihre Ortskerne mit individuellen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. Dabei geht es auch um den Einzelhandel, aber noch viel mehr: beispielsweise sollen neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten ermöglicht und Digitalisierung und Klimaschutz vorangebracht werden.

207 Städte und Gemeinden haben vom 17. Juni bis zum 15. Juli 2021 Anträge beim Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt – und alle konnten positiv beschieden und in das Sofortprogramm aufgenommen werden. Die Samtgemeinde Neuenkirchen war eine davon. Mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 345.000 und 1,8 Millionen Euro wurden die Kommunen befähigt, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis Mai 2023 abgeschlossen sein.

Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat federführend zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Bauen und Umwelt das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für alle niedersächsischen Städte und alle Samt- oder Einheitsgemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen mindestens ein Grundzentrum festgelegt ist, entwickelt, die in ihren Innenstädten erheblich von der COVID 19-Pandemie betroffen sind.

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ hat vielfältige Ziele. Im Großen und Ganzen geht es darum, die Städte und Gemeinden für die Zukunft zu ertüchtigen. Dies kann über neue Geschäftsmodelle und neue Nutzungen in der Innenstadt, Projekte für eine bessere Aufenthaltsqualität, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen oder nachhaltige Verkehrskonzepte geschehen. Insgesamt wurden sechs Handlungsfelder definiert:

  • Handlungsfeld 1: Konzepte und Strategien
  • Handlungsfeld 2: Maßnahmen gegen Leerstand und „Problemimmobilien“
  • Handlungsfeld 3: Handel und Dienstleistungen
  • Handlungsfeld 4: Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Handlungsfeld 5: Natur und Klimaschutz
  • Handlungsfeld 6: Verkehr und Logistik

Die Samtgemeinde Neuenkirchen hat 2 Anträge eingereicht:

1. Bewegungspark Neuenkirchen
2. Aufwertung von Plätzen im Innenbereich

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/regionale_landesentwicklung/unsere_programme/sofortprogramm_perspektive_innenstadt/sofortprogramm-perspektive-innenstadt-201506.html

www.europa-fuer-niedersachsen.de