Willkommen bei der Samtgemeinde Neuenkirchen... Termin buchen

Die Samtgemeinde Neuenkirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Es ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, den Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit verwirklichen zu helfen. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich auf alle Vorhaben, Entscheidungen, Programme und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.

Für diese Aufgabe suchen wir eine engagierte und durchsetzungsfähige Frau, die bereit ist, sich in enger Zusammenarbeit mit Rat, Verwaltung und den EinwohnerInnen für die Gleichstellung einzusetzen. Neben der Freude an der Arbeit mit unterschiedlichsten Menschen sind Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und selbständiges Arbeiten wichtige Eigenschaften.

Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen wird vorausgesetzt. Es handelt sich um eine ehrenamtlich auszuübende Tätigkeit, für die eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Rat der Samtgemeinde Neuenkirchen berufen.

Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist als Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Neuenkirchen hat.

Ist Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte an:

Samtgemeinde Neuenkirchen
Personalamt
z. H. Frau Bembom
Alte Poststr. 5-7
49586 Neuenkirchen oder bewerbung@neuenkirchen-os.de