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Faktencheck Rathausneubau 

Antworten auf Deine/Ihre Fragen

Wie kam es zur Entscheidung Neubau Rathaus?

2005 haben die Ratsgremien bereits ernsthaft erwogen, ein neues Rathaus zu bauen. Der Keller ist unter anderem undicht und die Energiekosten sind zu hoch, da das gesamte Gebäude ungedämmt ist.

2006 wurde versucht, den Keller zu sanieren. Dies ist aber nicht gelungen, der Keller ist nach wie vor undicht.

2007 reichten die vorhandenen Büros nicht mehr aus: durch das Wachstum unserer Gemeinden, hinzukommende neue Aufgaben und kompliziertere Verfahren sowie den Einsatz von mehr Teilzeitkräften. Ein Neubau wurde erneut diskutiert, aber aufgrund der Finanzlage hinausgeschoben und eine Übergangslösung durch Dachausbau geplant.

2008 wurde mehr Platz durch den Dachausbau zur Alten Poststraße hin geschaffen. Die Kosten beliefen sich auf 130.000 Euro.

Notwendigen Maßnahmen wie
- barrierefreier Umbau
- Behebung der Brandschutzmängel
- energetische Sanierung
- Errichtung einer störungsfreien Technik
- Sanierung des feuchten Kellers
wurden nicht umgesetzt.

2016 wurde die Samtgemeinde Neuenkirchen dann ultimativ vom Brandschutzprüfer aufgefordert, umfangreiche Baumaßnahmen durchzuführen, um den Brandschutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden sicherzustellen. Damit war eindeutig klar, dass eine „kleine Lösung“ nicht mehr ausreicht.

Aus diesem Anlass wurde eine Vergleichsrechnung zwischen einer Sanierung mit Anbau einerseits und einem Neubau andererseits durch ein externes Büro aufgestellt. Als reine Baukosten für eine Sanierung mit Anbau wurden Kosten in Höhe von 2,8 Millionen Euro und für einen Neubau von 3,1 Millionen Euro ermittelt. Datenbasis waren Baukosten des Jahres 2016. In dieser Kostenermittlung wurden Baunebenkosten nicht berücksichtigt, da diese in beiden Varianten in ähnlicher Höhe entstehen würden.

Politik und Verwaltung haben sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten beschäftigt. Die Vorteile der Neubauvariante überwogen deutlich.

2019 wurde der Grundsatzbeschluss zum Rathausneubau auf Grundlage der Kostenberechnung aus 2016 gefasst.

 

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