Faktencheck Rathausneubau
Antworten auf Deine/Ihre Fragen
Braucht die Samtgemeinde ein Trauzimmer?
Selbstverständlich braucht ein Rathaus ein Trauzimmer! Nach § 14 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung „in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht“, vorgenommen werden.
Hierzu sind in allen drei Gemeinden, sowohl in Voltlage als auch in Merzen und Neuenkirchen in den öffentlichen Rathäusern bzw. Gemeindehäusern Räume gewidmet, in denen dies geschehen kann.
Zusätzlich können weitere Räumlichkeiten wie das Heimathaus in Neuenkirchen gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ausschließlich ein Zusatzangebot.
<< Zurück