Willkommen bei der Samtgemeinde Neuenkirchen... Termin buchen

Der Gestaltungsfächer – Möglichkeiten für Förderungen von baulichen Veränderungen für Privatpersonen & Vereine

 

Die „Dorfentwicklung“ ist ein Förderprogramm der Landesregierung für ländliche Gemeinden.
Es geht um die zukünftige Entwicklung unserer Dörfer im Hinblick auf das Zusammenleben, die Versorgung und bauliche Maßnahmen.
Privatpersonen (Haus- und Grundstückseigentümer) und Vereine können von der Förderung im Rahmen der (Sozialen) Dorfentwicklung profitieren. Dazu müssen sie
Gestaltungskriterien beachten, die sicherstellen, dass das Gesicht unserer Dörfer erhalten bleibt.
 

Was ist förderfähig?
Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen, die an einem Gebäude von außen sichtbar sind (Fassade, Dachfläche, Fenster, Tore, Türen) sowie die Dämmung und statisch notwendige Arbeiten, aber auch eine Außengestaltung, die das dorftypische Bild unterstreicht. Die Grundlagen hierfür bilden die Objektbewertung und die Materialwahl, die im Dorfentwicklungsplan beschrieben wurden und hier festgesetzt sind. Im Rahmen von Umnutzungsprojekten ist zudem auch der Innenausbau unter besonderen Bedingungen förderfähig. Die maximale Höhe der Förderung ist vom Vorhaben abhängig und kann bis zu 150.000 Euro betragen. Der Fördersatz liegt bei bis zu maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (plus 5 % , wenn Ziele des regionalen Entwicklungskonzeptes Nördliches Osnabrücker Land (LEADER) erfüllt sind), für gemeinnützige Vereine sind Förderungen von bis zu 75 % möglich.

Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen u.a. im Zusammenhang mit der Um-/Nachnutzung orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude, einer Planung im Rahmen einer Revitalisierung eines entsprechenden Gebäudes oder aber auch bei Schaffung, Erhaltung oder Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die der Gemeinschaft / der Nahversorgung dienen.

Zu beachten ist die gültige Stichtagsregelung. Private und öffentliche Antragsteller müssen ihre Anträge spätestens bis zum 30. September eines Jahres über die Kommune bei dem für sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einreichen. Später eingehende Anträge können erst im Folgejahr berücksichtigt werden! WICHTIG: Die beantragte Maßnahme darf erst NACH Bewilligung durch das zuständige Amt für regionale Landesplanung begonnen werden (Ausnahmegenehmigungen sind bei akuter Gefahr im Bestand möglich).

Haben Sie Interessen an einem Beratungstermin?
Informieren Sie sich unverbindlich, was für Ihr Objekt möglich ist. Gerne kommt ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Planungsbüros regionalplan & uvp zu Ihnen und schaut sich das entsprechende Objekt vor Ort an. Generelle Fragen können besprochen und der weitere Antragsweg geplant werden. Auch steht Ihnen das Planungsbüro gerne im weiteren Verlauf des Verfahrens beratend zur Seite. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist für Sie als potentiellen Antragsteller*innen einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme übrigens völlig kostenfrei.

 

Weiterführende Informationen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie hier:

Samtgemeinde Neuenkirchen
Henrike Harbecke
Fachbereich I - Familie, Bildung und Ehrenamt Quartiersmanagement, Soziale Dorfentwicklung & Freiwilligenagentur
Südmerzener Straße 8a, 49586 Merzen
Tel.: 05465 201-11
Handy: 0157 357 427 20
E-Mail: harbecke@neuenkirchen-os.de

www.neuenkirchen-os.de

 

 regionalplan & uvp
planungsbüro peter stelzer GmbH
Dr. Carla Schmidt und Andreas Brinker
Grulandstraße 2, 49832 Freren
Tel.: 05902 503 702-0
E-Mail: dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de
www.regionalplan-uvp.de

 

Einen guten Überblick gibt auch der sogenannte „Gestaltungsfächer“.
Der Fächer „ERHALTEN DURCH GESTALTEN“ navigiert private Eigentümer durch den Gestaltungsrahmen der Dorfentwicklung Merzen - Neuenkirchen. Er zeigt typische Gebäude-, Dach-, Fassaden-, Giebel-, Fenster- und Tür bzw. Tor-Formen und erklärt, was diese Formen prägt und daher bei Sanierungen o.ä. zu beachten ist. Holen Sie sich gern einen Fächer bei der Samtgemeinde ab!

 

<< ZURÜCK