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Eichenprozessionsspinner: Nester melden

Die Zeit des Eichenprozessionsspinners hat begonnen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren und des in diesem Jahr wahrscheinlich ebenso massiven Befalls von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner warnt die Samtgemeinde Neuenkirchen erneut vor fahrlässigem Umgang mit dem Schädling.

Bei dem Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Schmetterling aus der Familie der Zahnspinner. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners besitzen je nach Entwicklungsstadium Brennhaare, welche ein Nesselgift enthalten. Die Gifthaare der Raupen können bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen. Dazu zählen vor allem Hautirritationen, Atembeschwerden und Augenreizungen. Man findet die Raupen während ihrer Häutung und Verpuppung in ihren Gespinstnestern. Wie es der Name schon vermuten lässt, sind diese Art der Raupen an Eichen zu finden.

In allen sensiblen öffentlichen Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Bushaltestellen und Sportanlagen werden direkt geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung und Entfernung eingeleitet. An befallenen öffentlichen Plätzen und Wegen sowie im Außenbereich werden zudem Warnhinweise angebracht.

Sofern Sie einen Befall auf öffentlicher Fläche festgestellt haben, teilen Sie dies bitte dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Neuenkirchen mit.

  • Sie können einen Befall online über OpenRathaus melden.
  • Telefonische Meldungen werden unter folgender Telefonnummer entgegengenommen: 05465/201-58 (Herr Kempe)

Um ein möglichst flächendeckendes Gesamtbild zu bekommen, melden Sie bitte auch Sichtungen auf Privatgrundstücken. Für die Beseitigung eines Befalles auf privaten Baumbeständen ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.

Grundsätzlich gilt: Auf öffentlichen Flächen ist die Samtgemeinde Neuenkirchen für die Entfernung der Nester zuständig, auf privatem Gelände der Eigentümer. Des Weiteren ist die Samtgemeinde Neuenkirchen nicht für Kreis-, Bundes- und Landesstraßen verantwortlich. Eingehende Meldungen können in diesem Fall von den Mitarbeitenden der Samtgemeinde Neuenkirchen lediglich an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Aufgrund der Vielzahl an Meldungen, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen aktuell keine Rückmeldung auf Ihre Meldung geben können.


Folgende Hinweisen sind grundsätzlich zu beachten:

  • Achten Sie auf die Beschilderung „Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner“ und meiden Sie diese Bereiche.
  • Berühren Sie niemals Raupen und Nester.
  • Auch unterhalb der befallenen Bäume können am Boden liegende Brennhaare noch jahrelang gesundheitliche Probleme auslösen.
  • Lassen Sie die Bekämpfung nur von fachkundigem Personal durchführen.
  • Falls Sie in Kontakt mit den Härchen gekommen sind, sollten Sie zum Arzt gehen und ihm mitteilen, dass wahrscheinlich Kontakt mit den Haaren des Eichenprozessionsspinners bestand.
  • In Einzelfällen kann es zu schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot kommen. Rufen Sie notfalls sofort den Rettungsdienst.
  • Duschen und Haare waschen, Augen mit viel Wasser spülen.
  • Tragen Sie keine Brennhaare über Kleidung, Schuhe, Kinderwagen etc. in die Wohnung.
  • Wechseln Sie kontaminierte Kleidung und waschen Sie sie bei mindestens 60 Grad.
20. Mai 2020, 14:41 Uhr