Seit 1. März in Kraft - Wie die Kitas im Altkreis Bersenbrück die Masern-Impfpflicht umsetzen
Seit dem 1. März müssen alle neu in einer Kinderbetreuungseinrichtung, Schule oder Heim aufgenommenen Kinder und Jugendliche einen altersgerechten Masernschutz gegenüber der Einrichtung nachweisen. Für diejenigen, die dort am 1. März 2020 bereits betreut werden oder tätig sind, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 für den Nachweis.
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11. März 2020, 15:45 Uhr