Anzeige von Osterfeuern
Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder auch andere, größere Gemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichten und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Die Samtgemeinde Neuenkirchen bittet die Organisatoren um Anzeige des Osterfeuers.
Kontaktpersonen
Herbert Kempe, 05465 201-58, kempe@neuenkirchen-os.de
Kerstin Beinker, 05465 201-25, beinker@neuenkirchen-os.de
Die Anzeige des Osterfeuers kann einfach und schnell in 2 Minuten online erfolgen. Dafür einfach den nachfolgenden Link anklicken und das Formular ausfüllen und absenden:
24. März 2024, 09:10 Uhr