Samtgemeindekasse
Allgemeine Informationen
In der Samtgemeindekasse wird der komplette Zahlungsverkehr der Verwaltung abgewickelt.
Ferner werden von hier die Einhaltung von Fälligkeiten/Ratenzahlungen überwacht und ggf. das öffentlich-rechtliche Mahnverfahren durchgeführt.
Ein weiterer Aufgabenbereich der Samtgemeindekasse ist die Vollstreckung.
Hier werden öffentlich-rechtliche rückständige Forderungen beigetrieben. Dies betrifft eigene Forderungen der Samtgemeindekasse Neuenkirchen sowie Forderungen von fremden Behörden (Amtshilfe), wenn der Schuldner im Gebiet der Samtgemeinde Neuenkirchen gemeldet ist. Die zwangsweise Beitreibung erfolgt durch den Innen- und Außendienst. Auch die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge fällt in den Aufgabenbereich der Samtgemeindekasse. Nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag erhalten Sie hier:
Rundfunk Gebühren 2015
Lastschrift-Einzugsverfahren
Möchten Sie der Samtgemeinde Neuenkirchen oder den Gemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage eine Einzugsermächtigung für Ihre Steuern/Gebühren/Abgaben erteilen, damit eine fristgerechte Zahlung gewährleistet ist?
Einen entsprechenden Vordruck können Sie hier herunterladen: