Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellung in der Samtgemeinde Neuenkirchen
Gleiche Chancen und Lebensperspektiven für Frauen und Männer in der Samtgemeinde Neuenkirchen.
Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Gemeinden sind in der Verantwortung, diese Rechte zu achten und Gleichberechtigung zu verwirklichen. Es ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, an der praktischen Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken.
Gleichstellungsbeauftragte in der Samtgemeinde Neuenkirchen
Annika Hussart
AKTUELLES
- Seit 08. März, dem Internationalen Frauentag im Bürgerpark in Neuenkirchen - Ausstellung "Damenwahl" der Neuenkirchner Künstlergruppe "10x anders"
- Frau.Macht.Demokratie: Damit sich zukünftig mehr Frauen in politischen Gremien engagieren, startete das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das Mentoring-Programm „Frau. Macht. Demokratie“. Das Programm läuft nun auf Hochtouren und bietet den registierten Frauen ein Rahmenprogramm sowie Unterstützungsangebote für das "Reinschnuppern" in die Politik. www.frau-macht-demokratie.de
- „Frauen starten durch!“: Informationsangebot für Frauen, die nach Kindererziehungs- oder Pflegezeiten wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Regelmäßig in der Drehscheibe, Neuenkirchen
- Erster Gleichstellungsbericht der Samtgemeinde: Zusammenfassung zum Stand der Gleichstellung in der Samtgemeinde Neuenkirchen oder kompletten Bericht hier einsehen (Download PDF).