Bundesfreiwilligendienst
Bundesfreiwilligendienst bei der Samtgemeinde Neuenkirchen
In der Samtgemeinde Neuenkirchen gibt es fünf Einsatzstellen für Bundesfreiwilligendienste.
Grundschule Merzen
Am Schulhof 2, 49586 Merzen
In der Grundschule Merzen wird einem/einer Bundesfreiwilligendienstleistenden ein abwechslungsreicher und spannender Alltag geboten. Die Aufgabenbereiche sind weit gefächert. Von der Vorbereitung des Unterrichts über Lernen mit den Kindern bis hin zum Spielen mit ihnen ist alles dabei. Auch der Ganztag bietet viele Möglichkeiten mit den Kindern in Kontakt zu kommen und das Arbeitsleben in einer Grundschule kennenzulernen.
Bericht des Bufdis der Grundschule Merzen
Interesse an dieser Einsatzstelle? Hier gibt es mehr Informationen:
http://www.gs-merzen.de
GRUNDSCHULE VOLTLAGE
Schulstr. 10, 49599 Voltlage
Hier werden die Lehrkräfte im Unterricht und der Betreuung der Kinder unterstützt. Die Unterrichtsvorbereitung ist wie die Essensausgabe und die Betreuung der Kinder eine Aufgabe. Auch die Unterstützung der Kinder beim Lernen und nicht selten auch die Belustigung der Kinder ist Teil des Berufsalltags.
Bericht des Bufdis der Grundschule Voltlage
Grundschule Neuenkirchen
In der Grundschule Neuenkirchen liegt der Schwerpunkt im Ganztag. Die Aufgaben sind unter anderem die Begleitung der Lehrkräfte in den Klassen. Nachmittags findet die Hausaufgabenhilfe statt, in der die Kinder unterstützt werden. Darauf folgt die Nachmittagsbetreuung, in der die Kinder beim Spielen beaufsichtigt werden oder Angebote durchgeführt werden.
Goode-Weg-Schule Neuenkirchen (Oberschule)
In der Goode-Weg-Schule gibt es vielfältige Aufgaben. In den unteren Jahrgängen wird vorrangig Integrationsarbeit geleistet und zum Beispiel Deutsch mit den geflüchteten Kindern gelernt.
In den älteren Klassen werden Schüler*innen in den jeweils erfragten Fächern unterstützt und ihnen wird bei der Vorbereitung zum Abschluss geholfen. In den Pausen ist der Soccerplatz geöffnet und Schüler*innen müssen dort beaufsichtigt werden. Dabei kann man auch selbst mitspielen – sofern von den Schüler*innen gewünscht. Nachmittags findet die Hausaufgaben AG für die 5. und 6. Klasse statt, in der mit den Kindern für Klassenarbeiten geübt wird und zusammen Hausaufgaben gemacht werden. Zudem findet in der Sporthalle ein Angebot zum Spielen statt.
Jugendpflege Neuenkirchen
In der Jugendpflege der Samtgemeinde Neuenkirchen blickt man in viele verschiedene Tätigkeitsfelder hinein. Von dem Vorbereiten von Aktionen und Gestalten der Öffnungszeiten in den Jugendhäusern bis hin zur Unterstützung von geflüchteten Personen und Familien ist alles dabei. Dies liegt daran, dass man nicht nur im Bereich der Jugendpflege tätig ist, sondern auch die Flüchtlingssozialarbeit und das Ehrenamt unterstützt. So gewinnst du nicht nur spannende Einblicke in dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, du lernst gleich mehrere Berufsfelder der sozialen Arbeit kennen. So sind das Rathaus und die Jugendhäuser dein Arbeitsplatz.
Im Rathaus werden zum Beispiel Programme für die Öffnungszeiten der Jugendräume entwickelt, Flyer für verschiedenste Aktionen und Angebote der Jugendpflege entworfen und organisatorische Anliegen abgearbeitet.
Noch Fragen?
Hier sind ein paar Fragen die du dir stellen könntest die wir dir jetzt schon beantworten können.
Ein paar Fragen können wir dir schon jetzt beantworten.
Welches Alter muss man für einen BFD haben?Das Alter beträgt i.d.R. 15-27 Jahre. Nach 27 Jahren ist ein BFD in Teilzeit auch möglich.Wie lange dauert mein Einsatz?In der Regel dauert dieser immer 12 Monate. Ab 6 Monaten wird ein BFD anerkannt und du kannst den Dienst bis auf 18 Monate ausweiten.Wann erfolgt der Einstieg?Normalerweise beginnt der Dienst im August oder September, da zu dieser Zeit die Schule beendet wird. Ein Einstieg ist aber zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern die gewünschte Einsatzstelle dann frei ist.Wie sieht es mit einer Finanziellen Unterstützung aus?Im Bundesfreiwilligendienst gibt es ein „Taschengeld“ in Höhe von 350€ pro Monat. Der Betrag variiert je nach Arbeitgeber.Hat ein*e Bundesfreiwilligendienstleistende*r Urlaubsanspruch?Ja! Bei uns hat jede*r Bundesfreiwilligendienstleistende*r einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen (bei einem Kalenderjahr). Bei den Einsatzstellen in den Schulen sollten diese aber so gelegt sein, dass die Urlaubstage in die Ferien fallen.
Informationen
Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z
Flyer - Zeit, das Richtige zu tun
Stellenausschreibung
Aktuelle Stellenausschreibungen findest du hier.