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Bekanntmachung

über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen

hier:  ▪  Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

         ▪  Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Samtgemeinde Neuenkirchen hat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2019 den Beschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Neuenkirchen unter der Adresse www.neuenkirchen-os.de veröffentlicht.

Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes ist folgender Bereich in der Mitgliedsgemeinde Voltlage betroffen:

 

Ausweisung einer Sonderbaufläche „Sondergebiet Biogas- und Nährstoffauf-bereitungsanlage“

Der etwa 2,0 ha große Änderungsbereich liegt ca. 2,0 km nordöstlich außerhalb des Dorfkernes von Voltlage, nordwestlich der Kreisstraße K157 Ankumer Damm auf dem Grundstück Gemarkung Höckel, Flur 19 Flurstücke 5/1, welches im nachstehenden Kartenausschnitt zu ersehen ist.

Konkret ist auf dieser Sonderbaufläche die Errichtung einer Biogas- und Nährstoffaufbereitungsanlage geplant, die Gülle und Mist aufbereitet.

Um das Bauvorhaben planungsrechtlich absichern zu können, ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO-Gebiet) mit der Zweckbestimmung „Biogas- und Nährstoffaufbereitungsanlage“ erforderlich.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu beteiligen. Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung kann der Planänderungsentwurf in der Zeit vom

  1. Oktober 2020 bis einschließlich 09. November 2020

während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Neuenkirchen, Zimmer 3, 49586 Neuenkirchen, Alte Poststr. 5 - 7, eingesehen werden. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Außerdem findet eine Anhörungsversammlung zu der Planung am Montag, 02. November 2020 um 16.00 Uhr im Raum Nr. 8 des Verwaltungsgebäudes statt, an der jedermann teilnehmen kann. Wir bitten um vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung der Teilnahme zu der Anhörungsversammlung im Verwaltungsgebäude.

Es wird darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt.

 

Neuenkirchen, 24. September 2020                                                         

Schwertmann-Nicolay

Samtgemeindebürgermeisterin

 

Plan

Kurzerläuterung

 

24. September 2020, 07:58 Uhr